Ich bin mir nicht sicher, ob ich den SPD-Abgeordneten Jörg Tauss als Kinderporno-Schwein beschimpfen darf, ohne gleich selber wegen übler Nachrede oder Beschimpfung angeklagt zu werden, deswegen lasse ich das. (Andererseits werde ich auch ständig als Fascho-Weib und überbewaffnete Wahnsinnige beschimpft. An dieser Stelle betone ich nochmal, dass ich keinen Waffenschein habe und meine Stimme Grunsätzlich für die GOP abgebe. So viel dazu.)
Kurze Zusammenfassung der Tatsachen: Die Polizei findet bei einem 29-jährigen Bremerhavener (vorbestraft wegen Kinderpornobesitzes) Namen und Anschriften von Kinderporno-Abonnenten. Darunter auch Tauss, allerdings unter dem Super-Decknamen “Werner”. Tauss – oder Werner, je nachdem – hat den Kinderporno-Verteiler innerhalb von neun Monaten 23mal via SMS und MMS kontaktiert. Die Polizei hat bei der Durchsuchung von Tauss' Büro und der Privatwohnung “einschlägiges Material” gefunden.
Es soll hier auch gar nicht um die Frage gehen, ob Tauss Kinderpornos besaß. Das hat er schon längst zugegeben. Er beklagt sich im Moment darüber dass er “gedrängt” wurde, seine Bundestagskandidatur zurückzuziehen. Sein derzeites Mandat will er aber behalten. Wieso ist dieser Kindersch.... ähm, dieser Mann überhaupt noch Mitglied der SPD?! Gegenüber dem Tagesspiegel beteuerte er seine Unschuld. Er nannte die Kampagne gegen ihn einen “Versuch einer sozialen Exekution”. Er sollte lieber froh sein, dass hier in Deutschland nur eine “soziale” Exekution auf der Karte steht und nicht eine richtige, wie drüben in meiner Heimat.
Tauss spricht von einer “öffentlichen Vorverurteilung”. Er habe lediglich Kinderpornos gesammelt, um Informationen über die Szene zu kriegen, natürlich im Zusammenhang mit seiner Arbeit als Abgeordneter. WTF?!
Wenn ich einen Artikel über Amokläufe schreibe, werde ich sicher nicht erstmal Amok laufen. Wie bescheuert ist das denn?
Da hat sich Herr Tauss wohl eine Scheibe von Pete Townshend abgeschnitten. (Für meine jüngeren Leser: Townshend ist Kopf der Rockband The Who. Das sind die Jungs, die bei sämtlichen Versionen von CSI den Opener trällern.) Townshend wurde Ende der 90er Jahre im Rahmen einer weltweiten Razzia gegen Kinderpornoringe geschnappt, weil er seine Kreditkartennummer im Internet bei einer Porno-Seite angegeben hatte. Dabei ging es, laut seiner Aussage, um eine Recherche für ein Buch über das Thema Kinderpornographie. Er bekam eine polizeiliche Verwarnung und wurde 5 Jahre lang auf die Liste der Sexualstraftäter in England gesetzt.
Der große Unterschied ist, dass bei Townshend kein einziges Bild, kein einziges Video gefunden wurde. Er hatte lediglich seine Kreditkartennummer angegeben, um ein Passwort zu bekommen, das er, laut Polizei, aber nie benutzt hat. Eine mehr als fragwürdige “Recherche”, sicherlich - aber nicht verwerflich. Das angeblich geplante Buch wurde übrigens nie veröffentlicht, ist aber in gekürzter Fassung im Internet erschienen.
http://www.petetownshendisinnocent.com/adifferentbomb.html
Tauss wiederum war - laut eigener Aussage - im Besitz von Kinderpornos. Das ist nicht Recherche, das ist krank. Wenn ich ein Artikel über Drogenhandel in Berlin schreibe, dann brauche ich doch nicht am Rosie Drogen zu kaufen! Tauss versuchte, hiermit zu kontern: "Wird dem für die Bekämpfung von Rechtsradikalismus zuständigen Abgeordneten unterstellt werden, selbst ein Nazi zu sein, wenn man bei ihm zu Hause verbotenen Nazi-Literatur finden würde?"
Dieser Vergleich hinkt in zweierlei Hinsicht: Erstens gibt es, laut Staatsanwaltschaft, keinerlei Zusammenhang zwischen Tauss' Tätigkeit als Abgeordneter und Kinderpornoraphie. Er war überhaupt nicht dafür zuständig! Zudem ist es hier in Deutschland verboten, Nazi-Literatur zu besitzen. Also, ab in den Knast. Dann versuchte Tauss auch noch, seine Recherchen als "Verantwortung des mündigen Bürgers" zu erklären. Ich sehe mich allgemein als verantwortlicher Bürger und habe keineswegs die Neigung, Kinderpornos zu erwerben. Wir haben zu Hause ein schönes Wort für das alles: Bullshit!
Problem zwei: der Arsch, der die Kinderpornos an Tauss verkauft hat, war schon in der Sache vorbestraft. Das Urteil: neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Was ist das denn??? Du verbreitest Kinderpornos und kriegst neun Monate auf Bewährung? Hallo?!
Womit ich zum eigentlichen Thema meine heutige Tirade kommen: das Strafmaß für Kinderpornographie.
Laut Paragraph 184 StGB gilt: “Wer pornographische Schriften (...) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke (...) zu verwenden oder einem anderen solche Verwendung zu ermöglichen (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”
Vergleichen wir das mal mit dem Strafmaß für Steuerhinterziehung. Laut § 370 AO: “Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht.”
Also: wer Kinderpornos verkauft, sollte seine Einnahmen schön beim Finanzamt melden. Das bringt sonst fünf Jahre Knast! Die Pornos verbreiten bringt ja nur bis zu einem Jahr, wenn überhaupt. Bei den Verhältnissen in deutschen Gefängnissen ist man – sollte es wirklich zu einer Freiheitsstrafe kommen – auf jeden Fall besser aufgehoben als in einem 2-Sterne Hotel auf Malle. Das Essen schmeckt vermutlich auch besser.
Erinnern wir uns an einem Fall von 2006:
Damals wurde der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts, Johannes Remmel, wegen des Besitzes von über 1.000 kinderpornografischen Bilddateien und zweier Videos verurteilt. Das Material, das Kinder (alle unter 14) bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst zeigt, hatte er aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer abgespeichert. Und zwar in 49 Fällen. Die Strafe: neun Monate auf Bewährung und 4.800 EUR an Vater Staat. Geht doch! Der Remmel sitzt vermutlich schon wieder vorm Rechner und... oder er ist nach Phuket ausgewandert. (Was übrigens von den Neuseeländern “Fukkit” ausgesprochen wird, weil da so viel Sextourismus herrscht. Aber das ist ein anderes Thema...)
Ich frage nochmal: wirkt das abschreckend?
Zum Vergleich: 2007 wurde ein 52-jähriger High School-Lehrer in Arizona zu 200 Jahren hinter Gittern verurteilt. Er hatte nämlich 20 Kinderporno-Bilder auf seinem Rechner. Bei 10 Jahren Knast pro Bild kommen wir auf eine wirklich abschreckende Summe. Dabei muss man sagen, das Strafmaß für Besitz von pornographischen Darstellungen von Kinder unter 15 beträgt in Arizona 10 bis 24 Jahre, ohne Bewährungsmöglichkeit. Also ist der Perversling noch gut dabei weggekommen. Es hätten auch 480 Jahre werden können.
Ich weiß, ich weiß. Wir Amis haben doch alle einen an der Waffel. Zumindest was Recht und Ordnung betrifft. Aber zugeben muss jeder, so ein Strafmaß schreckt wirklich ab. Neun Monate auf Bewährung nicht.
Ob und wie Herr Tauss jetzt angeklagt oder verurteilt wird, ist noch offen. Aber ich glaube, Kinderporno-Vertriebe können aufatmen. Hier in Deutschland zumindest ist das ja kein großes Ding.
Spenden für die Opfer könnt ihr zum Beispiel bei:
http://www.power-child.de/de/spenden.php"http://www.power-child.de/de/spenden.php
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